Die Infoveranstaltung der Bürgerstiftung Herrenberg am 11. Oktober 2024 anlässlich ihres 15jährigen Jubiläums war mit über 90 Zuhörern gut besucht.
Erreichtes bewahren ist einfach, aber wie kann das Vermögen richtig an die nächste Generation weitergegeben werden? Oder wie kann man über den Tod hinaus Gutes tun mit seinem Geld?
Beim Aufbau ihres Vermögens sind viele Menschen aktiver als bei ihrer Nachlassplanung.
Man kann nach dem Tod das staatliche Erbrecht alles regeln lassen – oder zu Lebzeiten die Nachlassplanung selbst in die Hand nehmen und Vorkehrungen treffen, was aber nur ein Viertel der Menschen macht.
Die Generationenmanager der Kreissparkasse Werner Vogt und Marcel Kuß informierten praxisnah über Erbfolge, Steuerfreibeträge, Pflichtteilsrechte, Schenkungen und Aufgaben eines Nachlassverwalters.
Der ehemalige Bezirksnotar Rolf Schneider informierte vor allem über Inhalt und Sinnhaftigkeit von General- und Vorsorgevollmachten. Welche Vollmachten braucht es für den (Ehe-)Partner, die Kinder oder eine andere Bezugsperson, damit im Krankheitsfall oder nach dem Tod alles möglichst unproblematisch abgewickelt werden kann?
OB Nico Reith in seiner Funktion als Vorstandsvorsitzender der Bürgerstiftung moderierte die Veranstaltung und gab auch einen kurzen Einblick in die Arbeit der Bürgerstiftung. Zustiftungen in Form von Erbschaften sind auch eine Möglichkeit zur sinnvollen Nachlassweitergabe.
Nach dem Vortrag wurden viele Fragen der Zuhörer an die Referenten beantwortet. Konkrete spezielle Einzelheiten bedürfen natürlich eines Steuerberaters und Notars.
Auch die Gelegenheit zum Austausch der Zuhörer untereinander nach dem offiziellen Teil wurde bei Brezeln und Getränken rege wahrgenommen.